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Ab 01.Juli 2014 nur noch mit grüner Plakette in die Umweltzone - Kölner Fahrzeughalter müssen Nichtnachrüstbarkeit ihres Fahrzeugs nachweisen!

schild umweltzone 274 0Am 1. Juli 2014 wird in Köln die dritte Stufe des Luftreinhalteplans wirksam. Ab diesem Tag dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) in die Kölner Umweltzone einfahren. Damit ist Köln eine von 43 weiteren deutschen Städten, in der die Umweltzone bald nur noch mit grüner Feinstaubplakette befahren werden darf.

Die Änderungen ab 1. Juli 2014 betreffen rund 22.500 in Köln zugelassene Fahrzeuge mit gelber Plakette. Für Fahrzeuge mit roter Plakette gilt schon seit 1. Januar 2013 ein Fahrverbot in der Kölner Umweltzone. Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette dürfen seit Einführung der Umweltzone am 1. Januar 2008 nicht mehr den entsprechend gekennzeichneten Bereich befahren.

Nach dem "Luftreinhalteplan Köln" dürfen Fahrzeuge mit gelber Plakette die Umweltzone weiterhin befahren, wenn das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2008 auf den aktuellen Fahrzeughalter zugelassen wurde und wenn es nachweislich technisch nicht so nachgerüstet werden kann, dass eine grüne Umweltplakette erteilt werden kann. Eine gesonderte Ausnahmegenehmigung ist nicht erforderlich.

Eigentümer müssen die Nichtnachrüstbarkeit ihres Fahrzeugs  durch eine Bescheinigung einer technischen Prüforganisation (TÜV, GTÜ, KÜS, DEKRA) nachweisen. Um der Polizei und dem Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln die Kontrollen zu erleichtern, trägt die Prüforganisation auch das Zulassungsdatum auf den aktuellen Fahrzeughalter in die Bescheinigung ein.

Wir bitten alle betroffenen Fahrzeughalter in ihrem eigenen Interesse, sich frühzeitig um diesen Nachweis zu bemühen und diesen spätestens ab dem 1. Juli 2014 gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen, appelliert Stadtdirektor Guido Kahlen an die Kölner Fahrzeughalter.

Die Umweltzone soll helfen, den Feinstaub in der Atemluft zu reduzieren. Seit 2005 gelten europaweit einheitliche Grenzwerte für Feinstaub. In Deutschland müssen die Kommunen dafür sorgen, dass diese Grenzwerte eingehalten werden. Eine Maßnahme sind die Umweltzonen: Jedes Auto bekommt eine Plakette - in rot, gelb oder grün, je nachdem, wie viel Schadstoffe das Fahrzeug ausstößt. In Umweltzonen der Stufe 1 sind Autos mit roter, gelber oder grüner Plakette zugelassen. Zone 2 dürfen nur noch Autos mit gelber oder grüner Plakette befahren. In Zone 3 gilt ausschließlich die grüne Plakette.

Weitere Informationen - Umweltzone Köln: http://www.stadt-koeln.de/3/umwelt/umweltzone/ 

Bundesumweltamt Umweltzonen in Deutschland: http://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/feinstaub/umweltzonen-in-deutschland 

Quelle Text und Foto: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / http://www.stadt-koeln.de