NaBiS e.V. - Einsprüche gegen die Fällung der Bäume an der Schönhauser Strasse

nabis logo1Der Kölner Stadtrat hat in der letzten Woche (10. September) tatsächlich beschlossen, die Bäume an der Schönhauser Straße fällen zu lassen. Das war zu erwarten. Mitglieder des Vereins Nabis hatten in wenigen Stunden vorher ca. 300 Unterschriften gegen die Entscheidung gesammelt. Fast alle, die wir an unserem Informationstand auf die Pläne der Stadt Köln hingewiesen haben, die Bäume fällen zu lassen und wieso, waren entsetzt und mit der Planung nicht einverstanden.

Hier noch mal die Unterschriftenliste, https://dl.dropboxusercontent.com/u/34527719/Unterschriftenliste.pdf die wir weiter benutzen.

Wir werden weiter Unterschriften sammeln, um den Unwillen der Bevölkerung gegen die Planungen zu dokumentieren.

Hier das renovierte Info-Flugblatt: https://dl.dropboxusercontent.com/u/34527719/neuesFlugblattSchoenhauser.pdf

Darüber hinaus können jetzt noch Einwendungen gegen die Fällung und die gesamte Planung formuliert werden.

Hier die Jubel- Internetseite der Stadt Köln dazu: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/3-baustufe-nord-sued-stadtbahn

Der Verein NaBiS e.V. hat schon im letzten Jahr zur selben Sache einen Einspruch formuliert. Er sah so aus: https://dl.dropboxusercontent.com/u/34527719/EinspruchNABISSchoenhauser.pdf

Diese Einwendung könnt ihr als Muster nehmen. Doch ist zu beachten, dass alle unsere Einwände während eines Erörterungstermins im Januar 2015 von der Bezirksregierung als nicht stichhaltig zurückgewiesen worden sind. Trotzdem werden wir unsere Einwendungen vom letzten Jahr aufrechterhalten und noch einmal abgeben. Ihr könnt euch an den bisher formulierten Einwendungen orientieren, neue Argumente finden oder auch grundsätzlichere Einwendungen formulieren. Die Einwendungen müssen schriftlich abgefasst werden und bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln oder an die Stadt Köln (Amt für Brücken und Stadtbahnbau) Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln geschickt werden und zwar bis Mittwoch, den 23. September.
Die Bezirksregierung hat alle diese Einwendungen und alle anderen Belange dann abzuwägen und sie muss den "Plan feststellen", damit die Baugenehmigungen erteilt werden können. Zweck der Planfeststellung ist es "in einem Verfahren konzentriert alle von den Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange miteinander abzuwägen und widerstrebende Interessen möglichst auszugleichen." (Aus: Den Erläuterungen zum Planfeststellungsverfahren)

Diese Abwägung der Bezirksregierung ist ein Euphemismus und ist doch offiziell das Entscheidendste in diesem Genehmigungszirkus. Das Resultat dieser Abwägung soll dann die Planfeststellung und der Planfeststellungsbescheid sein. Gegen diesen können die Anwohner der Schönhauser Straße, die unmittelbar von den Baumfällungen betroffen sind, auch klagen. Andere können das wahrscheinlich nicht. Die Klagen können den Baubeginn so weit verzögern, dass das ganze Projekt gefährdet wird. Genau das ist das Ziel.

Darüberhinaus scheint es auch so zu sein, dass diese Abwägung faktisch keine Abwägung ist, sondern nur ein Durchwinken der Planungen, die die Stadt Köln gerade vorhat. Doch momentan ist die Bezirksregierung in ihrem Tun politisch in der Defensive. Es gibt jede Menge Dinge, für die die Bezirksregierung verantwortlich ist und die nicht klappen. Ein aktuelles, eklatantes Beispiel ist die ausgefallene Oberbürgemeisterwahl in Köln. Verantwortlich für dieses peinliche Desaster war die Bezirksregierung als Kontrollorgan für die Stadtverwaltung. Ein anderes Beispiel: In Rodenkirchen wird ein Park gerodet und dann bebaut. https://dl.dropboxusercontent.com/u/34527719/FrueherParkheute.pdf

Die Sache geht vor Gericht und der Neubau muss wieder abgerissen werden. https://dl.dropboxusercontent.com/u/34527719/Gerichtkippt.pdf

Das ist nur ein Fall.
Es gibt zig Fälle, die man nachweisen kann. Die Kölner Stadtverwaltung hält die Baumschutzsatzungen nicht ein, Gebiete die als Grünflächen ausgewiesen sind, werden wegen „Mindernutzung“ bebaut, die Bauaufsicht deckt alles und die Bezirksregierung, die die Kölner Stadtverwaltung kontrollieren soll, schläft. Es gibt noch viele weitere Beispiele für das ständige und strukturelle Versagen der Bezirksregierung. Daher sollten wir sehen, daß wir die Öffentlichkeit auf dieses Abwägen der Bezirksregierung aufmerksam machen. Die Abwägung muss transparent und öffentlich sein. Es muss klar werden, was, wie, gegen was, abgewogen wird und warum. Wenn die Abwägung tatsächlich eine sachliche und echte Abwägung ist, kann es nicht sein, dass diese Planung einfach durchgewunken wird.

Weiteres auf der Internetseite www.nabis.de

Quelle: nabis.de

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