Breitbandverband ANGA: NetCologne und Deutsche Glasfaser verstärken Verbandsvorstand

  • news logoMitgliederversammlung am 21. September in Köln wählt neuen Vorstand
  • Neue Vorstandsmitglieder von NetCologne und Deutsche Glasfaser
  • Widerstand gegen neues Sonderkündigungsrecht der Wohnungswirtschaft
  • Klage gegen Verwertungsgesellschaft Corint Media
  • Köln/Berlin, 22. September 2021 – Die Mitgliedsunternehmen des Breitbandverbandes ANGA haben gestern im Kölner Sport- und Olympiamuseum Neuwahlen des Vorstandes abgehalten. Erstmalig in das Gremium gewählt wurden als Vizepräsident Timo von Lepel (Geschäftsführer, NetCologne) und als Vorstandsmitglied Ruben Queimano (Chief Commercial Officer, Deutsche Glasfaser).

    Wiedergewählt wurden Thomas Braun als Präsident sowie die Vizepräsidenten Gerhard Mack (Vodafone Deutschland) und Bernd Thielk (willy.tel). Stefan Tiemann (RFT kabel Brandenburg) ist neuer Schatzmeister des Verbandes. Als weitere Vorstandsmitglieder bestätigt wurden Michael Jungwirth (Vodafone Deutschland), Dr. Daniel Ritz (Tele Columbus), Herbert Strobel (ASTRO Strobel Kommunikationssysteme) und Theo Weirich (wilhelm.tel).

    Jürgen Sommer wurde nach 24 Jahren als Schatzmeister mit langem Applaus verabschiedet. ANGA-Präsident Thomas Braun: „Die Verdienste von Jürgen Sommer um den Verband sind beispiellos. Ohne ihn stünden wir nicht da, wo wir heute sind.“ Ebenfalls unter Applaus verabschiedet wurde Andreas Coupette. Thomas Braun dankte auch ihm für sein langjähriges Engagement insbesondere für die mittelständischen Mitgliedsunternehmen.

    Mit dem neuen Vorstand bekräftigt der Verband seinen Fokus auf die Vertretung der Interessen der Netzbetreiber, die in eigene Infrastruktur investieren. Er wird sich weiterhin entschlossen für faire Rahmenbedingungen insbesondere im Telekommunikations- und Medienrecht einsetzen.

    Heftige Kritik äußerten die ANGA-Mitgliedsunternehmen an dem entschädigungslosen Sonderkündigungsrecht für Wohnungsunternehmen nach dem neuen Telekommunikationsgesetz. Der Verband wird gegen die ungerechte und enteignungsgleiche Neuregelung vorgehen. Thomas Braun dazu: „Das Kündigungsrecht ist überflüssig, weil das Zivilrecht schon heute eine faire Anpassung bestehender Verträge ermöglicht. Dass die Kündigungen ohne Entschädigung für vom Netzbetreiber getätigte Investitionen erfolgen können, ist völlig unverhältnismäßig. Diese Regelung kann keinen Bestand haben.“

    Um den Mitgliedsunternehmen faire Bedingungen bei der Verbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen zu sichern, hat der Verband im August Klage gegen die Verwertungsgesellschaft Corint Media erhoben, die insbesondere die Weitersenderechte der Programme der ProSiebenSat.1-Gruppe wahrnimmt. Die Corint Media hatte 2016 den langjährigen Gesamtvertrag gekündigt und erhebliche Mehrforderungen erhoben. Mit der Klage beim Oberlandesgericht München strebt der Verband deshalb eine Grundsatzentscheidung zur Angemessenheit der Vergütungen für die Programmverbreitung unter Berücksichtigung der sich rasant verändernden Markt- und Nutzungsbedingungen von Fernsehen und Radio an. 

    Quelle: www.anga.de

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