Auslandsschulgesetz passiert 1. Lesung im Bundestag

bvaGebaudeRiehlpropertydefaultKöln, 19.04.2013 - Die Förderung der Deutschen Auslandschulen war am 19. April Thema im Deutschen Bundestag. Die Abgeordneten berieten in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Deutschen Auslandschulen zukunftssicher gefördert werden sollen. Mit dem Gesetzentwurf (17/13058) wird die Förderung der Deutschen Auslandsschulen verlässlicher und ihrer Bedeutung angemessen gestaltet. Schulen, deren Betrieb das nötige Maß an Stabilität, Kontinuität und Qualität erreicht haben, erhalten künftig ihre Förderung nicht mehr in Form einer Zuwendung des Bundes, sondern auf Basis eines gesetzlichen Anspruchs.

Cornelia Pieper, Mitglied des Bundestages (MdB) und Staatsministerin im Auswärtigen Amt eröffnete die Debatte. Für sie sind die Deutschen Auslandsschulen Visitenkarten der deutschen Kultur im Ausland und Leuchttürme für interkulturelle Begegnung und ein demokratisches Miteinander. „Investitionen in die Köpfe der jungen Generation sind für mich die beste Investition in Friedenspolitik,“ so Pieper. „Mein Ziel ist es, möglichst vielen Schulen den gesetzlichen Rechtsanspruch zukommen zu lassen. Durch das Gesetz geben wir den Schulen, die sich größtenteils selbst finanzieren, mehr Autonomie,“ betonte die Staatsministerin.

Die Abgeordneten sprachen sich fraktionsübergreifend in der Debatte dafür aus, das Gesetz auf alle über 140 Deutschen Auslandsschulen und auch auf die 870 Sprachdiplomschulen auszudehnen. MdB Dr. Peter Gauweiler, Vorsitzender des Unterausschusses für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, bekräftigte: „Es ist gut, dass es den Gesetzentwurf gibt. Zum ersten Mal haben wir einen Rechtsrahmen, in dem sich die Deutschen Auslandsschulen bewegen können.“ Er schlug vor, für die weitere Arbeit am Auslandsschulgesetz die Zentralstalle für das Auslandsschulwesen einzubeziehen.

„Dass sich die Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages heute in der ersten Lesung für das Auslandsschulgesetz ausgesprochen haben, unterstreicht in besonderer Weise die außenkulturpolitische Bedeutung der Deutschen Schulen im Ausland. Mit dem Gesetz wird jene Planungssicherheit erreicht, die die Schulen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung ihrer Qualität benötigen,“ betonte Joachim Lauer, Leiter der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA). Die mehr als 140 von der ZfA des Bundesverwaltungsamtes (BVA) geförderten Deutschen Auslandsschulen vermitteln im Ausland ein nachhaltig positives Bild von Deutschland. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung der deutschen Sprache und Kultur im Ausland und zur Gewinnung hoch qualifizierter Studierender und Fachkräfte für Deutschland und die jeweiligen Sitzländer. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) des Bundesverwaltungsamtes (BVA) betreut im Auftrag des Auswärtigen Amts und unter Mitwirkung der Länder derzeit mehr als 140 Deutsche Auslandsschulen und 870 Sprachdiplomschulen in finanzieller, personeller und pädagogischer Hinsicht. Die ZfA verstärkt eine qualitätsorientierte Schulentwicklung und unterstützt die Gründung neuer Schulen mit deutschem Profil. Sie berät lokale Schulen beim Aufbau des Deutschunterrichts und bei der Einführung deutscher Schulabschlüsse nach internationalen Standards.

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