Ehrenamtskarte soll im Juli eingeführt werden - Oberbürgermeisterin will ehrenamtlich Tätige unterstützen

stadtkoelnlogo neuOberbürgermeisterin Henriette Reker beabsichtigt, zum 1. Juli 2017 die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Köln. Damit möchte sie ein besonderes Dankeschön für all jene bereithalten, die sich intensiv für das gesellschaftliche Zusammenleben engagieren und zugleich dieses Engagement öffentlich wertschätzen. Eine entsprechende Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Köln wurde von der Verwaltung gestern auf den Weg gebracht.

Ein Blick in die Kölner Stadtgesellschaft zeigt, wie wertvoll die Arbeit der Ehrenamtlichen ist. Das Engagement reicht von der Unterstützung für geflüchtete Menschen, Jugendliche und Arbeitslose über die Pflege Kranker und Bedürftiger, über die Kultur und den Umweltschutz bis hin in den Sportbereich. Aber auch in Sozial- und Beratungsdiensten, in Selbsthilfegruppen und Beiräten, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder beim Deutschen Roten Kreuz – überall wird unverzichtbare ehrenamtliche Arbeit geleistet. Mit diesem freiwilligen Engagement verbessern die Ehrenamtlichen die Lebensbedingungen für unser Zusammenleben maßgeblich – für die Gesellschaft insgesamt, aber auch für einzelne Menschen in unserer Stadt. Damit übernehmen die ehrenamtlich tätigen Kölnerinnen und Kölner eine große Verantwortung, die eine besondere Anerkennung verdient hat.

Oberbürgermeisterin Reker betont: Die Einführung der Ehrenamtskarte ist neben der Verleihung der Ehrenamtspreise und der Ausrichtung des Ehrenamtstages ein sichtbares Zeichen der Anerkennung, für Menschen, die sich intensiv in unserer Stadt engagieren und Großartiges für die Kölnerinnen und Kölner leisten.

Mit der Ehrenamtskarte können Angebote in verschiedenen Landeseinrichtungen und kommunalen Einrichtungen landesweit vergünstigt wahrgenommen werden, sie gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Dazu gehören reduzierte Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie Vergünstigungen bei Volkshochschulkursen, in Kinos, in Theatern usw. Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte aus Köln können diese also auch in anderen Städten einsetzen und die bereits bestehenden Vergünstigungen, zum Beispiel in den Nachbarstädten, nutzen.

Die Voraussetzungen für die Ausgabe der Ehrenamtskarte orientieren sich in engem Maße an den vom Land vorgegebenen Kriterien.

Die Vergabe erfolgt an Menschen, die sich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr im Stadtgebiet Köln engagieren. Dieses Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder auf einzelne zeitintensive Einsätze verteilt sein. Die Organisationen bestätigen die Zahl der bei ihnen geleisteten Stunden für den freiwilligen Einsatz. Aus- und Fortbildungen zählen zum Stundenkontingent dazu, Bereitschaftszeiten und Zusammentreffen, bei denen die Geselligkeit im Vordergrund steht, jedoch nicht. Diese Tätigkeit soll seit mindestens einem Jahr wahrgenommen werden.
Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist gleich-gestellt. Voraussetzung für die Vergabe der Karten ist die glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden.
Ehrenamtliche, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Pauschale nicht mehr als die entstandenen Kosten deckt. Die Laufzeit der Karte beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf der zwei Jahre kann die Ehrenamtskarte erneut beantragt werden. Mitglieder von Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht erwähnt bzw. vom Verfassungsschutz beobachtet werden, erhalten keine Ehrenamtskarte.

Die Beantragung der Karte erfolgt über ein entsprechendes Antragsformular, das auf der städtischen Internetseite, aber auch in den Bürgerämtern, Vermittlungsagenturen für das Ehrenamt und den Verbänden, in deren Reihen die Ehrenamtlichen tätig sind, ausliegt. Die Anträge werden durch die ehrenamtlich tätige Person selbst gestellt, der Vereins-bzw. Organisationsvorstand zeichnet gegen und bestätigt damit die gemachten Angaben. Die Ehrenamtskarte wird nach entsprechender Prüfung des Antrages durch die Stadtverwaltung verschickt. Die Antragstellung für den Erhalt der Ehrenamtskarte und Vergabe der Ehrenamtskarte erfolgen ganzjährig.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann / http://www.stadt-koeln.de

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