EU-Ministerrat beschließt Richtlinie Erneuerbare Energien

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass der EU-Energieministerrat am 18.12.2017 seine Position zu der Neufassung der Richtlinie Erneuerbare Energien beschlossen hat. Kernpunkt des Beschlusses ist die Anhebung des Mindestanteils Erneuerbarer Energien am Kraftstoffverbrauch im Verkehr von 10 Prozent im Jahr 2020 auf 14 Prozent im Jahr 2030. Zur Förderung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen wurde ein bis 2030 auf 3 Prozent steigender Mindestanteil beschlossen. Diese Biokraftstoffe sollen auf die Erfüllung des Mindestanteils von 14 Prozent doppelt angerechnet werden können. Die geltende Obergrenze von 7 Prozent für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse soll bis 2030 beibehalten werden.
Norbert...