Atomwaffengegner will Friedensgebot und Völkerrecht vom Landgericht Koblenz klären lassen

antimilitaristischer Protest am Fliegerhorst Buchel 8.5.2023Weimar / Koblenz, 12.5.2024. Am 8. Mai 2023 protestierte eine Gruppe von sieben Aktivisten gewaltfrei gegen die zwanzig US-amerikanischen Atombomben, die auf dem Bundeswehr-Flugplatz Büchel / Eifel lagern. Die Gruppe spazierte durch das offene Baustellentor des Flugplatzes, machte ein Sit-in auf der Straße dahinter und entrollte Transparente für nukleare Abrüstung. Zwei von ihnen, darunter Johannes Wollbold aus Weimar, gelang es, bis auf die Baustelle zur Erweiterung der Start- und Landebahn für die geplanten neuen F-35-Kampfbomber zu gelangen und interessierten Bauarbeitern Flugblätter zu überreichen.

Nachdem der 65jährige Theologe, Mathematiker und Deutschlehrer wegen seiner Aktion zivilen Ungehorsams im Januar vom Amtsgericht Cochem zu 60 Tagessätzen verurteilt wurde, steht nun die Berufungsverhandlung an: Interessierte sind am Donnerstag, 16. Mai um 15 Uhr herzlich eingeladen ins Landgericht Koblenz, Raum 123. Ab 14 Uhr wird es eine Mahnwache vor dem Gericht geben. 

Da die Fakten unbestritten sind und aus Sicht des Gerichts eine milde Form von Hausfriedensbruch ohne Sachbeschädigung darstellen, erwartet der Pazifist, der zum zweiten Mal ohne Erlaubnis auf dem Militärgelände gegen die Atombomben protestierte, eine Reduzierung der Geldstrafe, wenn die Standard-Rechtsprechung beibehalten wird. Sein Ziel ist es aber, „endlich einmal klären zu lassen, ob wegen des Bruchs mehrerer Verfassungsgebote ein rechtfertigender Notstand nach §34 Strafgesetzbuch (StGB) zu begründen ist“. Dazu könne das Landgericht vor einem Urteil ein Vorlageverfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anstrengen, erklärt Wollbold.

„Spätestens die in der Geschichte der BRD noch nie dagewesenen massiven Waffenlieferungen in den Ukraine-Krieg und die ungebremste Unterstützung des israelischen Vergeltungskriegs im dicht besiedelten Gazastreifen müssten Fragen aufwerfen, was das Friedensgebot unserer Verfassung überhaupt noch zum Inhalt hat“, empört sich der 65-Jährige. Soweit Entscheidungen des BVerfG dieses überhaupt betreffen, bleibt es „seltsam blass und abstrakt“, findet er. „Die Präambel, Art. 1 (2) und Art. 26 (1) des Grundgesetzes müssten konkretisiert werden, sodass klare Richtlinien und Schranken für die Drohung mit oder den Einsatz von militärischer Gewalt entstehen“, schlägt er vor. Zumal wenn es um Massenvernichtungswaffen gehe, die mehr Zivilisten als Soldaten träfen. Als Verteidigung, an die die Bundeswehr nach Art. 87a des Grundgesetzes (GG) gebunden sei, könnten diese keinesfalls gelten. 

Schließlich wird der Angeklagte einen Bruch des Völkerrechts anklagen, das nach Art. 25 GG vorrangiger „Bestandteil des Bundesrechts“ ist: Mit der Ratifizierung des Atomwaffensperrvertrags 1975 hat sich Deutschland verpflichtet, Kernwaffen „weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben“ und „die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen“. Jedoch stellt die Bundesrepublik die gesamte Infrastruktur zur Verfügung, und im Kriegsfall fliegen Bundeswehrpiloten die Atombomben zum Ziel, „drücken also den Knopf“. 

Dass das BVerfG sich mit diesen Widersprüchen bisher noch nicht einmal befassen will, ist Johannes Wollbold unbegreiflich. Falls das Landgericht keine Klarstellung beantragt, wird er die Revision bzw. Berufung bis zum Verfassungsgericht, notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg tragen.

Kontakt: Johannes Wollbold, jwollbold@gmx.de, Tel.: 0151 75027904

Interessierte sind am Donnerstag, 16. Mai um 15 Uhr herzlich eingeladen ins Landgericht Koblenz, Raum 123. Ab 14 Uhr wird es eine Mahnwache vor dem Gericht geben. 

Quelle:  DFG-VK Gruppe Köln
Foto: "7 Aktivisten und eine Unterstützerin vor der Aktion zivilen Ungehorsams am 8. Mai 2023. Vierter von links: Johannes Wollbold“ (Foto: Ernst-Ludwig Iskenius)

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Nachrichten und Doku in Köln

Die Nordischen Länder sind offizielle


heart of gamingDänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden und Estland präsentieren sich gemeinsam im großen Partnerschaftspavillon als offizielle Partnerregion der diesjährigen gamescom

Die Nordischen Länder sind offiziell Partnerregion der gamescom 2024, d...


weiterlesen...

Der perfekte Snack zur EM: Die neue


Kölsche Wiess Wurst von Eckart mit Gaffel Wiess Foto Silke Steinraths Photography honorarfrei IVKöln, 11. Juni 2024 – Neu bei der Fleischerei Eckart: die Kölsche Wiess-Wurst. Sie liegt schon jetzt beim Frühschoppen im Joode Lade neben dem Wiess-Krug und wird auf der Biergartenkarte des neuen Wiessgarten im Maybach angeboten. Auch zur EM ist ...


weiterlesen...

Neues Online-Portal bietet Kommunen


forum ZFD LogoKöln/Salzwedel – Ein neues Online-Portal bietet Verantwortlichen in Kommunen Orientierung und Unterstützung im Umgang mit Konflikten.  Das Portal ist ein Gemeinschaftsprojekt des forumZFD und des K3B – Kompetenzzentrum für Kommunale Konfliktberatu...


weiterlesen...

Erstmals Jazz 'n' Brunch im Wiessgarten


240618 Jazz im Wiessgarten MaybachKöln, 18. Juni 2024 – In Zusammenarbeit mit der Kölner Hochschule für Musik und Tanz gibt es erstmals einen Jazzbrunch im Wiessgarten des Maybachs. Am 23. Juni spielt das Merle Böwering Trio.

Schon mit 17 Jahren nahm die talentierte Musikerin am K...


weiterlesen...

Komplexe Fragen, tiefgreifende Diskurse


phil.COLOGNE2024 Rosa MauHieronymus Ronneper lowresAm heutigen Dienstag geht die zwölfte phil.COLOGNE nach acht erfolgreichen Festivaltagen zu Ende. Insgesamt 21.000 Menschen besuchten die erneut rund 60 Veranstaltungen des internationalen Philosophiefestivals in Köln, darunter 4.000 Schüler:innen...


weiterlesen...

LSBTI-Förderprogramm 2024


stadt Koeln LogoStadt fördert Projekte zum Abbau von queerfeindlicher Gewalt und Diskriminierung

Ab sofort können bis zum 8. September 2024 Anträge für die Förderung von Projekten im LSBTI- Förderprogramm der Stadt Köln eingereicht werden, die zum Abbau von Diskr...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop