Diesel-Softwareupdates: Stadt gewinnt Rechtsstreit - OVG Münster berurteilt Vorgehen der Verwaltung als rechtmäßig

Nachdem bereits in der Vergangenheit Klagefälle zu Diesel-Softwareupdates von Verwaltungsgerichten zu Gunsten der Kölner Kraftfahrzeugzulassungsstelle entschieden wurden, hat jetzt auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster als höchste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes NRW in einem Fall, der ursprünglich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig war, die Vorgehensweise der Stadt Köln als rechtmäßig bestätigt (Aktenzeichen: 8 B 865/18).
Mit der Entscheidung der Münsteraner Richter gegen den Halter eines Audi A5 (Dieselmotor EA 189, Euro 5) wurde ein weiteres deutliches Signal gesetzt: Die vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) geforderten Software-Updates sind vorzunehmen und wenn bei deren Verweigerung Zwangsmaßnahmen...



