Ordnungsamt weist auf Erlaubnisse und Verbote hin - Das Feiertagsgesetz NRW enthält besondere Regelungen für die Tage vor Ostern

Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln weist auf die besonderen Regelungen des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen für die Tage von Gründonnerstag, 13. April 2017, bis zum Samstag vor Ostern, 15. April 2017, hin.
Am Karfreitag, der für die christlichen Kirchen zu den herausragenden stillen Feiertagen zählt, sowie für den Vorabend des Karfreitags (Gründonnerstag) gelten besondere Vorschriften des Feiertagsgesetzes:
Am Gründonnerstag, 13. April 2017, sind ab 18 Uhr alle öffentlichen Tanzveranstaltungen verboten.
Von Karfreitag, 14. April 2017, 0 Uhr, bis Karsamstag, 15. April 2017, 6 Uhr, sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen...


