Verbote an den stillen Feiertagen im November - Feiertagsgesetz lässt Unterhaltungsveranstaltungen und Märkte nicht zu
Die Stadt Köln weist darauf hin, dass an den sogenannten stillen Feiertagen im November, dies sind 1. November 2013 (Allerheiligen), 17. November (Volkstrauertag) und 24. November (Totensonntag), die Vorschriften des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu beachten sind. Die Hinweise dürften insbesondere für potenzielle Veranstalterinnen und Veranstalter von Interesse sein, die im November den Betrieb von Märkten und Unterhaltungsveranstaltungen oder sonstige öffentliche Darbietungen