Britische Staatsangehörige in Köln

Die Stadtverwaltung Köln informiert ab 1. März 2019 mit ihrer Internetseite, Informationen für britische Staatsangehörige zum Brexit, die geplanten Aufenthalts- und Einbürgerungsverfahren im Falle eines geregelten beziehungsweise ungeregelten Brexit. Die Internetseite wird entsprechend der politischen Entwicklungen laufend aktualisiert.
Im Falle eines "ungeregelten Austritts" sind britische Staatsangehörige in einer Übergangsphase bis zum 30. Juni 2019 weiterhin davon befreit, einen Aufenthaltstitel zu besitzen. Bis zum 30. Juni 2019 sollen britische Staatsangehörige bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen. Bis zur Entscheidung über den Antrag bleibt der Aufenthalt in Deutschland sowie die Ausübung jeder...




