Zur Verwendung von Laubbläsern - Umweltamt der Stadt Köln gibt Hinweise

Jetzt im Herbst hört man sie überall: die Laubsauger und Laubbläser. Laub auf Straßen und Bürgersteigen kann zu Unfällen führen, dies gilt insbesondere bei Nässe. Stadtverwaltung und Abfallwirtschaftsbetriebe entfernen das Laub daher meist mithilfe von Laubbläsern und Laubsaugern. Auch viele Privatpersonen verwenden im Herbst solche Geräte für ihre Gärten, Grundstücke und Gehwege.
Lärm und Emissionen der mit Verbrennungsmotoren betriebenen Geräte belästigen allerdings oft Nachbarn und Anwohner. Hinzu kommt, dass der Lärm häufig unzulässig und vermeidbar ist. Deswegen weist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln auf die gesetzlichen Regelungen der "Geräte- und Maschinenlärmschutzordnung" hin. Demnach dürfen handelsübliche...




