Weitergabe von Meldedaten: Bürgerinnen und Bürger können widersprechen - Widersprüche und Einwilligungen müssen schriftlich angezeigt werden!
In folgenden Fällen haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen:
- gegen die Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften denen Familienangehörige (Ehepartnerin, Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern) angehören, wenn die Bürgerin beziehungsweise der Bürger selbst einer anderen oder keiner Religionsgesellschaft zugehörig ist. Dies gilt nicht, soweit die Daten für...




